Bei Wahlerfolg in Sachsen: NPD-nahe Stiftung könnte bald Gelder vom Bund erhalten

Wenn am Sonntag die NPD das zweite Mal in Folge in den sächsischen Landtag einziehen würde, geht es um mehr als nur Wahlerfolg. Mit der Wiederwahl stünde der rechtsextremen Partei unter Umständen auch eine neue Finanzierung durch Landesmittel zu.

Von Bea Marer

Rechtsextreme Parteien in den Landtagen ziehen Probleme mit sich, die auf den ersten Blick gar nicht alle überschaubar sind.

Sollte die NPD bei der Landtagswahl am Sonntag erneut in den sächsischen Landtag gewählt werden - Prognosen sprechen aktuell von rund fünf Prozent -, kommt neben bekannten inhaltlichen auch ein neuer Konflikt auf Bundesregierung und den sächsischen Landtag zu. Denn Parteien, die länger als eine Amtperiode im Landtag vertreten sind und über eine parteinahe Stiftung verfügen, können für deren Arbeit Zuschüsse beantragen.

Auch die NPD hat seit 2005 eine parteinahe Stiftung. Viel war von diesem „Bildungswerk für Heimat und Nationalstaat“ seit dem nicht mehr zu hören. Aber es gibt sie.

Förderung für NPD-nahe Stiftung?

„Prinzipiell steht jeder Partei eine Bundesförderung zu“, so der Stefan Schönfelder von der Heinrich Böll Stiftung in Sachsen. „Doch das unterliegt gewissen Kriterien, die für einen Anspruch erfüllt sein müssen.“ Allerdings ist die genaue Bestimmung dieser Kriterien nicht einfach. Das Bundesverfassungsgericht fällte 1986 ein Urteil darüber, nachdem die Grünen geklagt hatten. Der Beweggrund sei gewesen, dass „Institutionen politischer Strömungen nicht durch öffentliche Gelder finanziert werden können sollten“.

Kriterien für eine Förderung

Seit diesem Urteil 1986 gibt es Regeln, die jedoch recht unpräzise sind. So muss eine parteinahe Stiftung „Erwachsenenbildung“ betreiben. Doch vor allem muss sie eine politische Strömung vertreten, die über eine gewisse „Kontinuität und Relevanz“ verfügt. Letzteres sei nach zweimaliger, aufeinanderfolgender Wahl in einen Landtag der Fall.

Über demokratische Grundwerte als Bedingung gibt es jedoch keinerlei bundesweiten Bestimmungen. „Das war einfach noch nie nötig, deshalb gibt es auch keine Richtlinie dafür“, sagt Stefan Schönfelder. Doch in Sachsen habe man vorgedacht: „Der Landtag hat schon 2005/06 die Regelung beschlossen, dass Stiftungen demokratisch sein müssen, um vom Land gefördert zu werden.“ Der Anstoß dafür war die letzte Landtagswahl, bei der die NPD ihren Einzug in den Landtag feierte.

„Guckt man sich die Geschichte der Rosa-Luxemburg-Stiftung an, sieht man erste Kontroversen bei der Bewilligung einer staatlichen Finanzierung.“, kommentiert der Mobile Berater gegen Rechtsextremismus im sächsischen Kulturbüro, Friedemann Bringt, „es gibt kein Gesetz über genaue Förderkriterien, nur Vereinbarungen in der Politik“. Die der Linken nahe stehenden Stiftung musste ihr Anrecht auf Bundesgelder hart erkämpfen. Selbst dann habe sie lange Zeit weniger Gelder erhalten, als ihr nach Fraktionsgröße zugestanden hätte.
„Solch eine gestaffelte Finanzierung wäre auch bei der NPD denkbar“, so Schönfelder.

Ist die Förderung noch abzuwenden?

„Die Bewilligung der Gelder hängt vom Landtagspräsidenten ab“, meint Friedemann Bringt. Auch Schönfelder von der Böll Stiftung geht davon aus, dass der Landtag sich gegen eine Förderung entscheiden werde: „Deshalb glaube ich, dass die NPD klagen wird.“ Politiker und Experten seien im Falle einer zweiten Legislaturperiode der NPD in der Verantwortung, die Verbreitung von rechtsextremen Ideologien durch weitere Steuergelder über die Wahlkampfkostenrückerstattung hinaus zu verhindern oder zumindest zu minimieren.

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