Gegen Neonazi-Aufmärsche - Proteste und gerichtliche Verbote

„Wir können sie stoppen“ hatten Kirchengemeinden, Initiativen und Gewerkschaften in Lübeck als Motto gewählt, um am 28. März 2008 gegen einen Neonazi-Aufmarsch in der Hansestadt zu mobilisieren. Am Ende fanden sich 3.000 Menschen zu Sitzblockaden, Gottesdiensten und Prozessionen gegen die 300 Rechtsextremisten ein. Hip Hop, Kirchenlieder und Punkmusik begleiteten die friedlichen Proteste.

Die Zivilgesellschaft macht mobil

Wie in Lübeck sind es auch andernorts zumeist Bündnisse von Initiativen, demokratischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchengemeinden und Sportvereinen, die die Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche organisieren. Am Anfang steht oft die schwierige Entscheidung: Demonstrieren? Eine Kundgebung organisieren? Oder zu Blockaden mobilisieren? Je größer das Bündnis, desto vielfältiger können die Aktionsformen sein. Bei Demonstrationen und Kundgebungen braucht es Anmelder und Ansprechpartner für Polizei und Behörden – auch bei angekündigten Blockadeaktionen empfiehlt sich ein Vorgespräch. Wenn die Orte für Auftakt- und Abschlusskundgebungen sowie die Route stehen, geht es in die Verhandlungen mit Polizei und Ordnungsamt. Rechtsanwälte geben Hilfestellung bei Fragen zum Demonstrationsrecht und der Anmeldung von Protestveranstaltungen.

Jetzt sind die besten Slogans gefragt, um möglichst viele Menschen zu mobilisieren und eigene Forderungen zu artikulieren. Plakate, Flugblätter, Aufkleber und Internetauftritte werden entworfen, gedruckt, verteilt oder verlinkt – und müssen bezahlt werden. Pressemitteilungen informieren Journalisten über die geplanten Aktivitäten und einzelne stehen als Ansprechpartner für Journalisten zur Verfügung. Auftritte von Bands werden angefragt, die Technik gemietet und geeignete Orte gewählt.

Mobilisierungsveranstaltungen informieren Interessierte über die Hintergründe der Neonaziaktivitäten und der geplanten Bündnisaktionen und sind zusätzliche Werbung. Initiativen, Beratungsteams und erfahrene Einzelpersonen helfen bei organisatorischen Fragen und geben Tipps.

Polizei-, Versammlungs-, Ordnungsrecht gegen Aufmärsche

Im brandenburgischen Halbe wurde die Friedhofsordnung geändert und die Stadt Wunsiedel erwirkte eine höchstrichterliche Rechtssprechung gegen die jährlichen Hilterstellvertreter “Rudolf-Heß-Gedenkmärsche“. In anderen Kommunen sind Ordnungsämter in Zusammenarbeit mit der Polizei, die Gefahrenanalysen erstellen, aufgrund derer sie hoffen, Aufmärsche verhindern zu können.

Auch wenn es in Einzelfällen möglich ist mit Polizei-, Versammlungs-, Ordnungsrecht gegen Neonazi-Aufmärsche vorzugehen: Mehrheitlich haben Kommunen in den letzten Jahren vor Gericht verloren, wenn die NPD gegen komplette Demonstrationsverbote geklagt hat. Ausnahmen wie zuletzt am 18. März 2008 in Leipzig, als die NPD gegen „kriminelle Ausländerbanden“ demonstrieren wollte und auf eine Klage gegen das städtische Verbot verzichtete, bestätigen die Regel. Die Stadt Leipzig hatte ihr Verbot mit der „allgemeinen Sicherheitslage“ begründet und auf viele Baustellen im Demonstrationsbereich, erwartete Gegenaktivitäten und rund 90 Veranstaltungen bei der zeitgleich stattfindenden Buchmesse verwiesen.

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