Der Verfassungsschutz zur Gesellschaft für freie Publizistik

Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg in seinem Jahresbericht 2007

Die “Gesellschaft für freie Publizistik e. V.” (GfP), 1960 von ehemaligen SS- und NSDAP-Angehörigen gegründet, ist trotz ihrer eindeutig rechtsextremistischen Ausrichtung nicht dem neonazistischen Spektrum zuzurechnen. Sie verfügt bundesweit über circa 500 (2006: etwa 500) und in Baden-Württemberg wie schon 2006 über circa 40 Mitglieder. Sie bleibt damit die mitgliederstärkste rechtsextremistische “Kulturvereinigung” in Deutschland und rekrutiert sich vor allem aus rechtsextremistischen Verlegern, Redakteuren, Publizisten und Buchhändlern. Ihr Mitteilungsblatt “Das Freie Forum” erscheint vierteljährlich. Als eine Art Kontaktadresse gibt die GfP ein Sekretariat” mit Postfach in Oberboihingen im Kreis Esslingen an.

Zum GfP-Jahreskongress unter dem Motto “Geschichte und Justiz im Würgegriff der Politik” versammelten sich diesmal nach GfP-Angaben “mehr als 350 Personen” (2006: knapp 300) vom 11. bis 13. Mai 2007 “bei Bad Kissingen”. Die personelle Verflechtung der GfP-Führung mit der NPD ist nach wie vor eng: Der seit 2005 amtierende GfP-Vorsitzende Andreas MOLAU ist zugleich NPD-Bundesvorstandsmitglied und Spitzenkandidat der Partei zur niedersächsischen Landtagswahl am 27. Januar 2008. Im GfP-Vorstand sitzt zudem bereits seit Jahren der Baden-württembergische NPD-Landesvorsitzende Jürgen Schützinger. Dr. Olaf Rose, der seit Ende 2006 dem Parlamentarischen Beratungsdienst der sächsischen NPD-Fraktion angehört, kandidierte auf der GfP-Jahreshauptversammlung am 1. Mai 2007 in Bad Kissingen jedoch nicht wieder für den Vorstand.


Verfassungsschutz Hamburg zur GfP

Eine der mitgliederstärksten “sonstigen” Organisationen ist die rechtsextremistische Kulturvereinigung “Gesellschaft für freie Publizistik e.V.” (GfP). Ihr gehören vor allem Verleger, Redakteure, Schriftsteller und Buchhändler an. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stand der jährliche Kongress, der vom 28. bis 30.04.06 mit etwa 300 Teilnehmern in Bayreuth stattfand. Zum Veranstaltungsmotto “Sturm auf Europa - Im Fadenkreuz von Masseneinwanderung und Amerikanisierung” hieß es in dem Strategie- und Theorieorgan des deutschen Rechtsextremismus “Nation & Europa”: Nach den Ereignissen an der afrikanischen Nordküste, wo die spanischen Exklaven von Armutsflüchtlingen belagert werden, den Vorfällen in den Niederlanden und England oder den Unruhen in Paris werde klar, dass man einem zweifachen “Ansturm auf Europa” entgegensehen müsse. Mit dem drohenden Beitritt der Türkei in die EU werde ein “weiteres Tor für Fremde nach Europa aufgemacht werden”. Neben der drohenden “Masseneinwanderung” habe eine “geistige und seelische Überfremdung durch Amerikanisierung” längst stattgefunden.

Wegen der “akuten Bedrohungslage” seien zum GfP-Kongress “hochkarätige Redner” aus ganz Europa eingeladen, die ein “europäisches Signal der nationalen Kräfte” setzen würden. Der Ankündigung entsprechend warnten auf der GfP-Veranstaltung Referenten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern vor der “zunehmenden bedrohlichen Masseneinwanderung aus Afrika und Asien” und vor drohender “Überfremdung”. Die Erweiterung der EU um neue Balkanstaaten und die Türkei wurde abgelehnt. Als weitere Gründe für den zunehmenden “Identitätsverlust der historischen Völker Europas” wurden außer der “Umvolkung” die Globalisierung und der “liberalistische Geist aus den USA” genannt.

Die GfP kritisiert die vermehrten politischen Eingriffe bei der Beurteilung geschichtlicher Ereignisse, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen. Ebenso ablehnend steht sie den Gerichtsverfahren gegen Historiker, Forscher und Autoren gegenüber. Die Geschichtswissenschaft dürfe nicht “Sklave des Zeitgeistes” und “Opfer der Justiz” sein. Derartige in Deutschland praktizierte Anklagen und Prozesse seien unberechtigte Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Gesetzliche Bestimmungen, die eine freie Geschichtswissenschaft behinderten, müssten abgeschafft werden. Die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Paragraphen 130 StGB (Volksverhetzung) müsse vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Die GfP-Resolutionen wurden von vielen anderen rechtsextremistischen Organisationen reflektiert und fanden vorwiegend Zuspruch.

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