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Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht

Die Amadeu Antonio Stiftung und Xavier Naidoo haben sich in einem Gerichtstermin am 19. August vor dem Landgericht Mannheim auf einen Vergleich geeinigt. Hintergrund war ein Antrag Naidoos auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel „Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen“, der auf dem Internetportal Belltower.news der Stiftung veröffentlicht worden war.

Pressemitteilung der Amadeu Antonio Stiftung

Der Artikel setzt sich mit Auftritten Xavier Naidoos auf zwei Demonstrationen am 03. Oktober 2014 vor dem Reichstag auseinander, überdies wurden Textstellen von Xavier Naidoos Song „Raus aus dem Reichstag“ als antisemitisch bezeichnet. In dem Vergleich erklärte sich die Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen bereit. Überdies wurde klargestellt, dass die Amadeu Antonio Stiftung nicht Xavier Naidoo persönlich als Antisemiten darstellen wollte, dass die Stiftung aber weiter die Auffassung vertritt, dass Zeilen aus Naidoos Liedtext „Raus aus dem Reichstag“ als antisemitisch interpretiert werden könnten.

„Die Stiftung beobachtet mit Sorge, dass antisemitische Stereotype seit Jahren wieder salonfähig werden und häufig unwidersprochen bleiben. Aufgrund dieser Entwicklung ist es fatal, dass Texte, die antisemitisch interpretierbar sind und damit entsprechende Strömungen bedienen von prominenten Personen wie Xavier Naidoo vorgetragen werden. Es ging uns zu keinem Zeitpunkt darum, Xavier Naidoo persönlich anzugreifen. Doch es muss möglich sein, kritikwürdige politische Entwicklungen auch zu kommentieren.

Die Amadeu Antonio Stiftung hat dem Vergleich zugestimmt, weil wir keinen Wert auf eine langwierige juristische Auseinandersetzung mit Xavier Naidoo legen. Es war unser Hauptanliegen, auf die unserer Meinung nach antisemitischen Anknüpfungspunkte in dem Text „Raus aus dem Reichstag“ hinzuweisen, deshalb sind wir zufrieden mit dieser Klarstellung. Auch halten wir die Auftritte von Xavier Naidoo bei den Demonstrationen am 3. Oktober 2014 weiterhin für äußert problematisch.“, erklärt Anetta Kahane, Vorsitzende des Vorstands der Amadeu Antonio Stiftung.

 

Anmerkung der Redaktion: Der angesprochene Text ist aktuell nicht online. Er wird überarbeitet und nach juristischer Prüfung wieder online gestellt. Dies wird allerdings urlaubsbedingt erst im September 2015 der Fall sein.

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